Presse
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
(Artikel 5, Grundgesetz)
Dieser so essentielle Punkt im Grundgesetz, der in Deutschland auch gelebt wird, hat zum Aufblühen einer breiten Presselandschaft geführt. Und auch aktuell stehen die Verlage für Innovationen ob im Gedruckten oder Digitalen, so dass das Informationsangebot sowie die Informationsbreite nie so groß waren wie heute. Die Haptik der Zeitungen und Zeitschriften, das entspannte Eintauchen in Themenwelten sowie das gebündelte Informationsangebot lassen die meisten Deutschen zu Printprodukten greifen. Um dies zu gewährleisten ist es unsere Aufgabe die richtigen Titel, zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Menge und am richtigen Ort zu disponieren (Dispositionsrecht) und zu liefern.
Und das Beste für Sie als Händler ist, dass sie mit der schnell drehenden sowie attraktiven Warengruppe Presse täglich neue Kunden ansprechen können und das auch noch risikolos, da mit Rückgabe-Recht (Remissionsrecht). Sie möchten noch mehr über das Potenzial des Presse-Sortiments für Ihr Geschäft erfahren, dann können Sie sich die wesentlichen Fakten zum Pressegeschäft in der Burda Käufermarktstudie oder dem Factbook 2021 ansehen.
Ob Sortiment oder Präsentation, gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Aktivitäten und stellen uns Ihren Fragen.
Der Pressegroßhandel zeichnet sich in der Ausübung seines aus Artikel 5 des Grundgesetzes abgeleiteten Auftrages, Pressefreiheit und Pressevielfalt zu gewährleisten, durch mehrere Charakteristika aus:
Alleinauslieferung: Die Verlage haben die Vertriebsrechte ihrer Objekte jeweils für ein bestimmtes, von ihnen festgelegtes Territorium in der Regel einem Grossounternehmen in Alleinauslieferung übertragen.
Neutralität: Das Presse-Grosso muß sowohl alle Verlage als auch alle durch ihn belieferten Einzelhändler prinzipiell gleichbehandeln. Es stellt den freien Marktzutritt aller Anbieter sicher und sorgt für die Überallerhältlichkeit der Ware.
Remissionsrecht / Dispositionsrecht: Als primärer Träger des Absatzrisikos kommt den Verlagen das originäre Dispositionsrecht zu. Mit der Übertragung der Vertriebsrechte auf den Grossisten entsteht für diesen ein abgeleitetes Dispositionsrecht gegenüber dem Einzelhandel. Korrespondierend damit geht das Rückgaberecht unverkaufter Exemplare gegen Verlagsgutschrift zum Einkaufspreis für beide Handelsstufen einher. Es bewirkt eine ausreichende Bevorratung über verkaufssichere Mengen hinaus, so dass keine Unterversorgung der Bevölkerung mit Informationen entsteht.
Preisbindung: Die preisbindenden Verlage legen sowohl die Abgabepreise vom Groß- zum Einzelhandel fest, als auch die Endverkaufspreise zwischen Einzelhandel und Konsumenten. Die Preisbindung ist vor allem unter kultur- und informationspolitischen Aspekten bedeutsam. Presseprodukte sollen der Preisspekulation entzogen werden.
Gebiets- und Verwendungsbindung: Der Grossist darf nur innerhalb der ihm vom Verlag vorgegebenen Grenzen an Einzelhändler vertreiben. Diese wiederum sind ihrerseits gebietsbezogen tätig und müssen die bundesweit vorgegebenen Erstverkaufstage der Presseerzeugnisse gegenüber den Endverbrauchern einhalten.
Logistik: Die tägliche Auslieferung von Presseerzeugnissen unterliegt oftmals strengen zeitlichen Restriktionen. Eine Vielzahl von Tageszeitungen und aktueller Zeitschriften muß in hohen Stückzahlen in der Nacht binnen kürzester Zeit zu Sendungen für den Einzelhandel kommissioniert und anschließend möglichst noch vor Ladenöffnung zu den Einzelhändlern gebracht werden.